Vorbereitungskurs Fischereischein

Die Fischerprüfung ist der Start in die Angelfischerei. Um den Fischereischein erwerben zu können, benötigt es in Baden-Württemberg eine vom Ministerium anerkannte Teilnahme an Pflichtvorbereitungslehrgängen. Seit dem 01.10.2020 darf die Vorbereitung zur Fischerprüfung auch als Online-Kurs mit Praxistag durchgeführt werden.

Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Sachgebiete mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten von mindestens 32 Stunden erstrecken, da sonst eine Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.

• Allgemeine und spezielle Fischkunde
• Gewässer- und Gerätekunde
• Fischkrankheiten
• Rechtskunde
• Behandlung und Verwertung von Fischen
• Gerätepraxis

Kursvarianten

Präsenzkurs 2024

Wichtige Informationen zum Präsenzkurs

• Sämtliche Schulungen müssen besucht werden. Jeder Teilnehmer muss nachweisen können, an jedem Vorbereitungslehrgang teilgenommen zu haben. Kann er dies nicht, wird dieser von der Prüfungsbehörde zurückgewiesen

• Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung kann die Lehrgangsgebühr nicht mehr erstattet werden

• Der Teilnehmer muss bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben. Vom 10. – 18. Lebensjahr muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen

Die Lehrgangsgebühr ist zusammen mit der Prüfungsgebühr zu entrichten!

• Während des gesamten Ablaufes der Schulungs- und Prüfungstage übernimmt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., der Landesfischereiverband Baden e.V., die Fischer-/Angelvereine sowie die Schulungsleiter keine Haftung für Personen und Sachschäden irgendwelcher Art

• Es wird darauf hingewiesen, dass die staatliche Fischereiprüfung ausschließlich in deutscher Amtssprache durchgeführt wird. Das Verstehen der deutschen Sprache ist daher unbedingt erforderlich

Kosten

Lehrgangsgebühr (Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre)210,00 EUR
Lehrgangsgebühr (Erwachsene)260,00 EUR
Prüfungsgebühr40,00 EUR
Aktueller Fragenkatalog mit Online-Trainingsprogramm begleitend zum Vorbereitungslehrgang (Pflicht!)19,90 EUR

• Lernmaterial müssen selbst bestellt werden: https://shop-lfvbw.de/produkt-kategorie/lehrmaterial

Wie melde ich mich an?

Zur Anmeldung alle Seiten vollständig ausfüllen und unterschreiben:
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung [Download]

Die Anmeldung kann hier abgegeben werden:
• Hans Pleuler Jagd und Angelsport, Hauptstraße 41, 77743 Neuried
• Schliesske Jagd und Angelsport, Gerberstraße 6, 77652 Offenburg
• oder per Mail an igor.kos@lfvbw.de oder angelkurs@av-ichenheim.de

Die Kosten des Lehrgangs auf folgendes Konto überweisen:
Kontoinhaber: AV Ichenheim

Kennwort: Angelkurs 2024
Bank: Volksbank Lahr
IBAN: DE02 6829 0000 3735 1363 20
BIC: GENODE61LAH

Terminplan für den Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung am 16.11.2024

Veranstalter: AV Ichenheim in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Schulungsort: Gasthaus zum Schwanen, 1. OG Konferenzraum, Hauptstraße 63, 77743 Neuried

Kontakt:
Igor Kos – Ausbildungsleiter AV Ichenheim
Tel.: 0176 71208840
Mail: igor.kos@lfvbw.de oder i.kos@web.de

Tag / DatumUhrzeitPflichtstundenThema
Donnerstag
10.10.2024
17:00 – 18:30 UhrInfo Abend
Freitag
11.10.2024
17:00 – 20:20 Uhr3,0 StundenAllgemeine Fischkunde
Samstag
12.10.2024
08:30 – 09:30 Uhr
09:40 – 14:40 Uhr
1,0 Stunden
4,0 Stunden
Allgemeine Fischkunde
Spezielle Fischkunde
Donnerstag
17.10.2024
17:00 – 20:20 Uhr3,0 StundenGewässerökologie
Freitag
18.10.2024
17:00 – 20:20 Uhr3,0 StundenGewässerökologie
Samstag
19.10.2024
08:30 – 10:40 Uhr
10:50 – 14:40 Uhr
2,0 Stunden
3,0 Stunden
Gewässerökologie
Gerätekunde
Donnerstag
24.10.2024
17:00 – 20:00 Uhr2,5 StundenGesetzeskunde
Freitag
25.10.2024
17:00 – 20:00 Uhr2,5 StundenGesetzeskunde
Samstag
09.11.2024
08:00 – 17:00 Uhr8,0 StundenPraxistag / Gerätekunde /
Waidgerechtes Angelfischen
Dienstag
12:11.2024
2,0 StundenProbeprüfung / Wiederholungen
34 (32) Stunden
Samstag
16.11.2024
PRÜFUNG

Online-Kurs mit Praxistag

Wichtige Informationen zum Online-Kurs

• Der Online-Kurs wird von Fishing-King durchgeführt

• Der Online-Kurs muss bis zum Praxistag absolviert sein. Ansonsten ist eine Teilnahme an diesem nicht möglich

• Lerntempo kann selbst bestimmt werden

• Die Kosten sind in einer Summe an den Landesfischereiverband zu bezahlen. Weitere Informationen dazu befinden sich auf der von Fishing-King versandten E-Mail mit der Anmeldebestätigung zum Praxistag

• Der Teilnehmer muss die Zahlung für Praxistag und Prüfung rechtzeitig veranlassen. Wenn die Zahlung 14 Tage vor dem Praxistag nicht eingegangen ist, wird der Teilnehmer vom Praxistag ausgeschlossen

• Weitere Informationen zum Online-Kurs finden Sie auf der Homepage des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.

Kosten

Lehrgangsgebühr (Fishing-King)finden Sie hier
Kosten Praxistag150,00 EUR
Prüfungsgebühr40,00 EUR
Lehrgangsunterlagen (optional)hier kaufen

Durchführung der Fischerprüfung

  • Die Fischerprüfung wird im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum in Baden-Württemberg durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. durchgeführt. Termine hierfür finden Sie auf der Seite des Landesfischereiverbandes. Bei erneutem Lehrgangsbesuch – z.B. wegen Nichtbestehens der staatliches Fischerprüfung – ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten
  • Die Prüfung wird schriftlich im Ankreuzverfahren durchgeführt
  • Innerhalb von zwei Stunden sind 60 Fragen – jeweils 12 aus jedem Sachgebiet – zu beantworten. Um die Fischerprüfung zu bestehen, müssen mindestens 45 Fragen insgesamt, sowie je die Hälfte aus jedem Fachgebiet richtig angekreuzt werden
  • Falls erforderlich ist die Stellung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers Sache des Prüfungsbewerbers. Die Kosten für den Dolmetscher hat der Prüfungsteilnehmer zu tragen, sie sind nicht durch die Prüfungsgebühren abgedeckt
  • Wer sich während der Prüfung nicht an die vorgegebene Prüfungsordnung hält, kann von der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber von der Prüfungsbehörde ein Zeugnis. Hat er die Prüfung bestanden so teilt ihm die Prüfungsbehörde dies mit