Vorbereitungskurs Fischereischein

Die Fischerprüfung ist der Start in die Angelfischerei. Um den Fischereischein erwerben zu können, benötigt es in Baden-Württemberg eine vom Ministerium anerkannte Teilnahme an Pflichtvorbereitungslehrgängen. Seit dem 01.10.2020 darf die Vorbereitung zur Fischerprüfung auch als Online-Kurs mit Praxistag durchgeführt werden.

Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Sachgebiete mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten von mindestens 32 Stunden erstrecken, da sonst eine Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.

• Allgemeine und spezielle Fischkunde
• Gewässer- und Gerätekunde
• Fischkrankheiten
• Rechtskunde
• Behandlung und Verwertung von Fischen
• Gerätepraxis

Kursvarianten

Präsenzkurs 2023

Wichtige Informationen zum Präsenzkurs

• Sämtliche Schulungen müssen besucht werden. Jeder Teilnehmer muss nachweisen können, an jedem Vorbereitungslehrgang teilgenommen zu haben. Kann er dies nicht, wird dieser von der Prüfungsbehörde zurückgewiesen

• Lehrgangsgebühren können nur bis sieben Tage vor Beginn des Lehrgangs zurückerstattet werden

• Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung kann die Lehrgangsgebühr nicht mehr erstattet werden

• Der Teilnehmer muss bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben. Vom 10. – 18. Lebensjahr muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen

• Während des gesamten Ablaufes der Schulungs- und Prüfungstage übernimmt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., der Landesfischereiverband Baden e.V., die Fischer-/Angelvereine sowie die Schulungsleiter keine Haftung für Personen und Sachschäden irgendwelcher Art

• Es wird darauf hingewiesen, dass die staatliche Fischereiprüfung ausschließlich in deutscher Amtssprache durchgeführt wird. Das Verstehen der deutschen Sprache ist daher unbedingt erforderlich

Kosten

Lehrgangsgebühr (Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre)200,00 EUR
Lehrgangsgebühr (Erwachsene)260,00 EUR
Prüfungsgebühr40,00 EUR
Materialkosten5,00 EUR
Aktueller Fragenkatalog mit Online-Trainingsprogramm begleitend zum Vorbereitungslehrgang (Pflicht!)19,90 EUR
Lernunterlagen für die einzelnen Fächer (optional)50,00 EUR

• Für Lernunterlagen führen wir eine Sammelbestellung durch, somit fallen keine Versandkosten an.

• Lernmaterial kann auch selbst bestellt werden: https://shop-lfvbw.de/produkt-kategorie/lehrmaterial

Wie melde ich mich an?

Zur Anmeldung alle Seiten vollständig ausfüllen und unterschreiben:
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung [Download]

Die Anmeldung kann hier abgegeben werden:
• Hans Pleuler Jagd und Angelsport, Hauptstraße 41, 77743 Neuried
• Schliesske Jagd und Angelsport, Gerberstraße 6, 77652 Offenburg
• oder per Mail an igor.kos@lfvbw.de oder volker.hilberer@web.de

Die Kosten des Lehrgangs auf folgendes Konto überweisen:
Kontoinhaber: AVI Igor Kos
Bank: Volksbank Lahr
IBAN: DE02 6829 0000 3735 1363 20
BIC: GENODE61LAH

Terminplan für den Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung am 29.04.2023

Veranstalter: AV Ichenheim in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Schulungsort: Gasthaus zum Schwanen, 1. OG Konferenzraum, Hauptstraße 63, 77743 Neuried

Kontakt:
Igor Kos – Ausbildungsleiter AV Ichenheim
Tel.: 0176 71208840
Mail: igor.kos@lfvbw.de oder i.kos@web.de

Tag / DatumUhrzeitPflichtstundenThema
Dienstag
21.03.2023
17:30 – 21:30 Uhr3,5 StundenAllgemeine Fischkunde
Donnerstag
23.03.2023
17:30 – 18:00 Uhr
18:00 – 21:30 Uhr
0,5 Stunden
3,0 Stunden
Allgemeine Fischkunde
Spezielle Fischkunde
Freitag
24.03.2023
17:30 – 18:30 Uhr
18:40 – 21:30 Uhr
1,0 Stunden
2,5 Stunden
Spezielle Fischkunde
Gewässerkunde
Samstag
25.03.2023
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:10 Uhr
3,5 Stunden
2,0 Stunden
Gewässerkunde
Gewässerkunde
Dienstag
28.03.2023
17:30 – 20:30 Uhr2,5 StundenRechtskunde
Donnerstag
30.03.2023
17:30 – 20:30 Uhr2,5 StundenRechtskunde
Freitag
31.03.2023
17:30 – 21:00 Uhr3,0 StundenGerätekunde
Samstag
01.04.2023
08:00 – 17:00 Uhr8,0 StundenPraxistag
Mittwoch
26.04.2023
17:30 – 20:00 Uhr2,0 StundenProbeprüfung
Wiederholungen
34 (32) Stunden
Samstag
29.04.2023
09:30 – 12:00 UhrPRÜFUNG

Online-Kurs mit Praxistag

Wichtige Informationen zum Online-Kurs

• Der Online-Kurs wird von Fishing-King durchgeführt

• Der Online-Kurs muss bis zum Praxistag absolviert sein. Ansonsten ist eine Teilnahme an diesem nicht möglich

• Lerntempo kann selbst bestimmt werden

• Die Kosten sind in einer Summe an den Landesfischereiverband zu bezahlen. Weitere Informationen dazu befinden sich auf der von Fishing-King versandten E-Mail mit der Anmeldebestätigung zum Praxistag

• Der Teilnehmer muss die Zahlung für Praxistag und Prüfung rechtzeitig veranlassen. Wenn die Zahlung 14 Tage vor dem Praxistag nicht eingegangen ist, wird der Teilnehmer vom Praxistag ausgeschlossen

• Weitere Informationen zum Online-Kurs finden Sie auf der Homepage des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.

Kosten

Lehrgangsgebühr (Fishing-King)finden Sie hier
Kosten Praxistag150,00 EUR
Prüfungsgebühr40,00 EUR
Lehrgangsunterlagen (optional)hier kaufen

Durchführung der Fischerprüfung

  • Die Fischerprüfung wird im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum in Baden-Württemberg durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. durchgeführt. Termine hierfür finden Sie auf der Seite des Landesfischereiverbandes. Bei erneutem Lehrgangsbesuch – z.B. wegen Nichtbestehens der staatliches Fischerprüfung – ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten
  • Die Prüfung wird schriftlich im Ankreuzverfahren durchgeführt
  • Innerhalb von zwei Stunden sind 60 Fragen – jeweils 12 aus jedem Sachgebiet – zu beantworten. Um die Fischerprüfung zu bestehen, müssen mindestens 45 Fragen insgesamt, sowie je die Hälfte aus jedem Fachgebiet richtig angekreuzt werden
  • Falls erforderlich ist die Stellung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers Sache des Prüfungsbewerbers. Die Kosten für den Dolmetscher hat der Prüfungsteilnehmer zu tragen, sie sind nicht durch die Prüfungsgebühren abgedeckt
  • Wer sich während der Prüfung nicht an die vorgegebene Prüfungsordnung hält, kann von der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber von der Prüfungsbehörde ein Zeugnis. Hat er die Prüfung bestanden so teilt ihm die Prüfungsbehörde dies mit